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Modul 1 — Mobilität

Auch: Mobilität · NBA-Modul 1

NBA-Modul 1 prüft die Selbstständigkeit beim Bewegen: Aufstehen, Gehen, Treppen, Positionswechsel. Gewichtung 10 % am Pflegegrad-Score.

Modul 1 erfasst, wie selbstständig sich die pflegebedürftige Person fortbewegen und ihre Körperposition wechseln kann. Bewertet werden fünf Kriterien: Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition halten, Aufstehen aus sitzender Position, Fortbewegen in der Wohnung sowie Treppensteigen. Jedes Kriterium erhält 0–3 Punkte (0 = selbstständig, 3 = unselbstständig). Der gerundete Prozentwert wird mit dem Modulgewicht von 10 % multipliziert und in die Gesamtpunktzahl eingerechnet. Obwohl die Gewichtung vergleichsweise gering ist, können hohe Werte hier in Kombination mit anderen Modulen den Pflegegrad mitentscheiden.

Beispiel

Person kann ohne Hilfe aufstehen, geht aber nur mit Rollator und kann keine Treppen mehr bewältigen → mehrere Punkte in Modul 1, gewichtet ca. 1–2 Punkte Beitrag zum Gesamtscore.

Rechtsgrundlage

Anlage 1 Teil 1 zum SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.