Demenz — Schweres Stadium
Auch: schwere Demenz · Demenz Spätstadium · Demenz Stadium 3
Spätstadium: vollständige Pflegebedürftigkeit, oft Bettlägerigkeit, Sprachverlust, vollständige Orientierungslosigkeit. Typisch Pflegegrad 4–5.
Im schweren Demenzstadium ist die Selbstständigkeit vollständig aufgehoben. Betroffene sind meist bettlägerig oder auf einen Rollstuhl angewiesen, können sich kaum noch sprachlich äußern, erkennen Angehörige nicht mehr und benötigen bei allen Körperpflegemaßnahmen, der Ernährung und der Mobilisation vollständige Unterstützung. Schluck- und Kaustörungen können die Ernährung erschweren. Für die Begutachtung: Modul 4 (Selbstversorgung) hat die höchste Gewichtung (40 %) und wird im Spätstadium maximal bewertet. In Kombination mit Modul 2 und 3 werden typischerweise Pflegegrade 4 oder 5 erreicht.
Beispiel
Im Spätstadium: alle Pflegemaßnahmen (Waschen, Umlagern, Ernährung, Mundpflege) detailliert mit Zeitaufwand dokumentieren. Das hilft dem MDK, Modul 4 korrekt zu bewerten. Ärztliche Atteste zur Bettlägerigkeit beifügen.
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 2 SGB XI (Modul 2, 3, 4); § 15 Abs. 3 Nr. 4–5 SGB XI
Quellen