NBA — Neues Begutachtungsassessment
Auch: Neues Begutachtungsassessment · NBA · Begutachtungsassessment
Standardisiertes Verfahren seit 2017 mit 6 Modulen zur Erfassung der Selbstständigkeit. Punkte werden gewichtet und ergeben den Pflegegrad (0–100 Pkt.).
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 eingeführt und ersetzt das alte zeitbasierte Begutachtungsverfahren (Minutenpflege). Es misst nicht mehr den Zeitaufwand, sondern den Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Modul 1 Mobilität (10 %), Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten + Modul 3 Verhaltensweisen (zusammen max. 15 %, nur höherer Wert zählt), Modul 4 Selbstversorgung (40 %), Modul 5 Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %), Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens (15 %). Die gewichteten Punkte (0–100) bestimmen den Pflegegrad. Das NBA berücksichtigt erstmals Demenz und psychische Erkrankungen gleichwertig mit körperlichen Einschränkungen.
Beispiel
Frau D. ist körperlich noch mobil, leidet aber unter schwerer Demenz. Im alten Verfahren hätte sie kaum Punkte bekommen. Im NBA erhält Modul 2 (Kognition) 15 % Gewichtung — sie erreicht 48 Punkte und wird in PG 3 eingestuft.
Rechtsgrundlage
§ 15 SGB XI, § 18 SGB XI