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Pflegegrad 1

Auch: PG 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Punktebereich 12,5–26,99. Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag 131 €/Monat.

Pflegegrad 1 erhalten Personen mit 12,5 bis unter 27 gewichteten NBA-Punkten. Da die Beeinträchtigung als gering gilt, besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen. Dennoch stehen folgende Leistungen zu: monatlicher Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittelbox 42 €/Monat, kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige sowie Beratungsbesuche. Für stationäre Pflege gelten eingeschränkte Leistungsansprüche. Der Entlastungsbetrag kann für zugelassene Entlastungsleistungen eingesetzt werden (z. B. haushaltsnahe Dienste).

Beispiel

Herr K., 75, hat leichte Knieprobleme und benötigt gelegentlich Hilfe beim Einkaufen. NBA ergibt 18 Punkte → PG 1. Er bekommt 131 €/Monat Entlastungsbetrag für einen Betreuungsdienst.

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.