Pflegegrad
Auch: PG · Pflegestufe
Fünfstufige Einstufung nach SGB XI, die den Pflegebedarf bestimmt. Ersetzt seit 2017 die alten Pflegestufen 0–3.
Pflegegrade wurden mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 eingeführt und ersetzen die bis dahin geltenden Pflegestufen 0 bis 3. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt auf Basis des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und richtet sich nach der Selbstständigkeit einer Person in sechs Lebensbereichen, nicht mehr nur nach dem Zeitaufwand der Pflege. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Grundlage ist § 15 SGB XI.
Beispiel
Frau M., 80 Jahre, kann sich nicht mehr selbst waschen und leidet an beginnender Demenz. Nach NBA-Begutachtung erhält sie Pflegegrad 3 — früher wäre sie in Pflegestufe 1 eingestuft worden.
Rechtsgrundlage
§ 15 SGB XI
Quellen