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Pflegegrad 5

Auch: PG 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Punktebereich 90–100. Pflegegeld 2025: 990 €/Monat.

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung und gilt für Personen mit 90 bis 100 gewichteten NBA-Punkten oder mit einem außergewöhnlich hohen Pflegebedarf (z. B. beatmungspflichtige Personen). Pflegegeld 2025: 990 € monatlich, Pflegesachleistungen bis 2.095 €/Monat, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Pflegehilfsmittelbox 42 €/Monat, Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr, Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr. Zusätzlich besteht Anspruch auf den Pflegegrad-5-Härtefall-Zuschuss in vollstationärer Pflege.

Beispiel

Herr T., 68, nach schwerem Hirninfarkt: vollständig immobil, künstliche Ernährung, Dauerbeatmung erforderlich → 95 Punkte → PG 5.

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs. 3 Nr. 5 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.