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Pflegegrad beantragen

Auch: Pflegegradantrag · Antrag auf Pflegegrad

Antrag formlos bei der Pflegekasse (= Krankenkasse) möglich. Ab Eingang gilt rückwirkend das Antragsdatum für Leistungen.

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt — das ist in der Regel dieselbe Kasse wie die Krankenversicherung der pflegebedürftigen Person. Ein formloser Antrag per Brief, Telefon oder Online-Formular reicht aus. Ab dem Eingang des Antrags besteht der Leistungsanspruch rückwirkend, nicht erst ab Bescheiddatum. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Begutachtung durch den MDK (GKV) oder MEDICPROOF (PKV) stattfinden. Pflegebedürftige haben nach § 7a SGB XI Anspruch auf kostenlose Beratung durch einen Pflegeberater.

Beispiel

Familie S. ruft am 3. März bei der Pflegekasse an und meldet Pflegebedarf für ihre Mutter. Der Antrag gilt als am 3. März gestellt — alle Leistungen werden ab diesem Tag berechnet, auch wenn der Bescheid erst im April kommt.

Rechtsgrundlage

§ 33 SGB XI, § 7a SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.