Pflegegrad rückwirkend
Auch: Rückwirkung Pflegegrad · Leistungen rückwirkend Pflegegrad
Pflegeleistungen gelten ab Antragseingang, nicht ab Bescheiddatum. Verspätete Begutachtung kann zu Nachzahlungen führen.
Nach § 33 SGB XI beginnt der Leistungsanspruch mit dem Tag des Antragseingangs bei der Pflegekasse — unabhängig davon, wann der Bescheid ergeht oder die Begutachtung stattfindet. Kommt die Pflegekasse der Begutachtungspflicht nicht rechtzeitig (25 Arbeitstage) nach, hat die versicherte Person bei stationärer Pflege Anspruch auf 70 € je angefangene Woche Verzug (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Bei ambulanter Pflege kann die Pflegekasse einen Kostenerstattungsbescheid für selbst beschaffte Leistungen ausstellen. Daher ist es wichtig, das Antragsdatum schriftlich nachweisen zu können.
Beispiel
Antrag gestellt am 5. Januar, Begutachtung am 10. Februar, Bescheid am 25. Februar: Das Pflegegeld wird ab dem 5. Januar ausgezahlt — die Pflegekasse überweist die vollen 7 Wochen Rückstand auf einmal.
Rechtsgrundlage
§ 33 SGB XI, § 18 Abs. 3b SGB XI