Pflegegrad-Erhöhung
Auch: Höherstufung · Pflegegrad erhöhen · Höherstufungsantrag
Wenn der Pflegebedarf steigt, kann formlos eine neue Begutachtung bei der Pflegekasse beantragt werden.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand einer pflegebedürftigen Person dauerhaft, kann ein Antrag auf Höherstufung (Wechsel in einen höheren Pflegegrad) formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine neue MDK-Begutachtung wird dann angesetzt. Der erhöhte Pflegegrad gilt rückwirkend ab Antragseingang. Wichtig: Auch nach Krankenhausaufenthalten oder einer deutlichen Verschlechterung sollte zeitnah ein Antrag gestellt werden. Es gibt keine Wartezeit zwischen zwei Anträgen.
Beispiel
Frau W. hat PG 2, erleidet einen Sturz mit Oberschenkelhalsfraktur und ist nun auf deutlich mehr Unterstützung angewiesen. Ihr Sohn stellt sofort einen Höherstufungsantrag → neue Begutachtung → PG 4.
Rechtsgrundlage
§ 18 Abs. 3 SGB XI
Quellen