Sanitätshaus
Auch: Orthopädie-Technik · Hilfsmittelversorger
Fachgeschäft für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Direkte Abrechnung mit Kranken- und Pflegekasse möglich. Kostenloser Beratungsservice.
Sanitätshäuser sind Fachhandelsunternehmen für Hilfsmittel (Rollstühle, Gehhilfen, Bandagen) und Pflegehilfsmittel (Inkontinenzprodukte, Pflegebetten). Viele Sanitätshäuser rechnen Hilfsmittel mit gesetzlichen Krankenkassen direkt ab, sodass für versicherte Personen keine Vorleistung nötig ist. Pflegehilfsmittel bis zu 42 €/Monat werden von der Pflegekasse übernommen (§ 40 SGB XI). Sanitätshäuser führen auch Beratungen durch, z. B. zur Auswahl passender Hilfsmittel oder zur Wohnraumanpassung. Für Hilfsmittel ist i. d. R. ein Rezept des Haus- oder Facharztes erforderlich.
Beispiel
Familie M. benötigt ein Pflegebett und Hilfsmittel für ihre Mutter. Das Sanitätshaus kommt nach Hause, berät zur Ausstattung, rechnet das Pflegebett direkt mit der Krankenkasse ab und liefert die monatliche Pflegehilfsmittelbox auf Kosten der Pflegekasse.
Rechtsgrundlage
§ 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel)
Quellen