Gehstock und Gehhilfen
Auch: Gehstock · Unterarmgehstützen · Krücken · Gehgestell
Einfache Gehhilfen — oft direkt im Sanitätshaus ohne Rezept erhältlich. Mit Rezept: Krankenkasse (§ 33 SGB V). Zuzahlung 5–10 €.
Einfache Gehstöcke können ohne Rezept im Sanitätshaus oder Drogeriemarkt gekauft werden. Medizinisch indizierte Gehhilfen (z. B. Unterarmgehstützen, Gehgestelle) können mit Rezept über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden (§ 33 SGB V, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 10). Die Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 €, maximal 10 €. Für pflegebedürftige Personen ändert sich durch den Pflegegrad an der Zuständigkeit nichts — die Krankenkasse bleibt zuständig. Gehhilfen sollten im Sanitätshaus fachkundig angepasst werden (Höhe, Handgriff), da falsche Einstellungen zu Stürzen führen können.
Beispiel
Herr V., 79 Jahre, PG 1, hat Gleichgewichtsprobleme. Der Hausarzt stellt ein Rezept für Unterarmgehstützen aus. Herr V. holt sie im Sanitätshaus ab und zahlt 5 € Zuzahlung. Einfache Gehstöcke hätte er auch ohne Rezept kaufen können.
Rechtsgrundlage
§ 33 SGB V
Quellen