Hilfsmittelverzeichnis
Auch: GKV-Hilfsmittelverzeichnis · Hilfsmittel-PN · Produktnummer Hilfsmittel
Bundesweites Verzeichnis aller von Krankenkassen anerkannten Hilfsmittel mit eindeutigen Produktnummern (PN). Basis: § 139 SGB V.
Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ist ein bundesweit verbindliches Verzeichnis, das alle von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Hilfsmittel mit eindeutigen Produktnummern (PN) auflistet. Es wird vom GKV-Spitzenverband gepflegt und ist öffentlich einsehbar. Nur Produkte, die im Verzeichnis gelistet sind, können auf Rezept von der Krankenkasse erstattet werden. Das Verzeichnis ist in Produktgruppen gegliedert (z. B. PG 10 Gehhilfen, PG 18 Rollstühle, PG 50 Krankenpflege). Für Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) gibt es ein separates Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen — nicht dasselbe wie das GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Bei der Antragstellung immer prüfen, ob das gewünschte Produkt im jeweils geltenden Verzeichnis gelistet ist.
Beispiel
Familie S. möchte einen Rollstuhl für ihren Vater (PG 4). Sie prüfen im öffentlichen GKV-Hilfsmittelverzeichnis, ob das gewünschte Modell (PN: 18.99.03.2xxx) gelistet ist — und können so sicher sein, dass die Krankenkasse es erstattet.
Rechtsgrundlage
§ 139 SGB V