Pflegehilfsmittel beantragen
Auch: Hilfsmittelantrag · Antrag Pflegehilfsmittel · Hilfsmittel beantragen Pflegekasse
Rezept vom Hausarzt → Antrag bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI) oder Krankenkasse (§ 33 SGB V). Oft direkt im Sanitätshaus mit Direktabrechnung.
Der Antragsprozess für Pflegehilfsmittel hängt davon ab, ob es sich um ein Pflegehilfsmittel (Pflegekasse, § 40 SGB XI) oder ein Krankenkassen-Hilfsmittel (§ 33 SGB V) handelt. Grundsätzlich gilt: (1) Arzt aufsuchen und Rezept/Verordnung ausstellen lassen. (2) Beim Sanitätshaus oder Anbieter nachfragen — viele rechnen direkt mit der Kasse ab. (3) Antrag bei der zuständigen Pflegekasse oder Krankenkasse stellen — schriftlich oder digital. (4) Bei aufwendigen Hilfsmitteln: Kostenvoranschlag beifügen. (5) Genehmigung abwarten, dann Lieferung. Bei der Pflegebox (§ 40 Abs. 2) kann der Antrag direkt beim Anbieter gestellt werden (Vollmacht). Wichtig: Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Treppenlift) muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden.
Beispiel
Sohn R. möchte für seinen Vater (PG 3) ein Pflegebett beantragen. Schritt 1: Hausarzt → Rezept. Schritt 2: Sanitätshaus fragen, ob Direktabrechnung möglich. Schritt 3: Antrag + Rezept per Post an Pflegekasse. Schritt 4: Genehmigung → Lieferung.
Rechtsgrundlage
§ 40 SGB XI, § 33 SGB V