Pflegehilfsmittel-Box
Auch: Pflegebox · Pflegehilfsmittel-Pauschalbetrag · § 40 Abs. 2 Box
Monatlich 42 € für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutz und Desinfektion — direkt bei Pflegegrad ab PG 1 beantragbar. § 40 Abs. 2 SGB XI
Die Pflegehilfsmittel-Box ist eine Sachleistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie steht ab Pflegegrad 1 zu und deckt monatlich bis zu 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab: Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte), Fingerlinge, Schutzschürzen sowie Desinfektionsmittel. Viele Sanitätshäuser und Online-Anbieter liefern die Box ohne Zuzahlung direkt nach Hause — die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse oder direkt beim Anbieter (mit Vollmacht) genügt. Nicht verwechseln mit Pflegehilfsmitteln zum Wiederverwenden (z. B. Pflegebett), die separat beantragt werden.
Beispiel
Frau M. hat PG 2. Ihr Sohn beantragt online bei einem Sanitätshaus die Pflegebox — ohne Rezept. Die Box mit Einmalhandschuhen, Schutzunterlage und Desinfektionsmittel kommt monatlich per Post. Die Pflegekasse zahlt direkt 42 €.
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Quellen