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Hilfsmittel und MDK

Auch: MDK Hilfsmittel · MDK Begutachtung Hilfsmittel · Hilfsmittel Gutachten

MDK bewertet bei der Pflegegrad-Begutachtung auch Hilfsmittelbedarf. Genannte Hilfsmittel im Gutachten werden oft genehmigt — Vorbereitung lohnt sich.

Bei der MDK-Begutachtung (oder MEDICPROOF bei PKV) zur Feststellung des Pflegegrades wird auch der Bedarf an Hilfsmitteln erfasst. Die Gutachterin notiert im Bericht, welche Hilfsmittel vorhanden sind oder benötigt werden. Diese Empfehlungen im Gutachten erleichtern die spätere Antragstellung erheblich: Pflegekasse und Krankenkasse lehnen selten ab, wenn der MDK einen Bedarf festgestellt hat. Daher empfiehlt es sich, beim Begutachtungstermin aktiv alle bereits vorhandenen und benötigten Hilfsmittel anzusprechen und zu zeigen. Auch wenn das MDK-Gutachten keinen direkten Bescheid über Hilfsmittel ausstellt — es ist ein wichtiges Dokument zur Begründung späterer Anträge.

Beispiel

Beim MDK-Termin von Frau W. erwähnt die Familie, dass sie ein Pflegebett und einen Rollator benötigt. Der Gutachter notiert beides. Als Frau W. anschließend Pflegebett beantragt, genehmigt die Pflegekasse problemlos unter Verweis auf das MDK-Gutachten.

Rechtsgrundlage

§ 18 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.