Patientenlifter
Auch: Hebebühne Pflege · Lifter Pflege · Hebelifter
Mechanisches Hebegerät für den Transfer Bett→Stuhl/WC. Pflegehilfsmittelverzeichnis (§ 40 Abs. 1 SGB XI) — Pflegekasse zuständig.
Patientenlifter (auch: Deckenlifter oder Bodenlifter) sind technische Pflegehilfsmittel, die das Umlagern von Pflegebedürftigen zwischen Bett, Rollstuhl oder WC ermöglichen. Sie werden als Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI von der Pflegekasse finanziert — nicht von der Krankenkasse. Voraussetzung ist ein Pflegegrad (in der Regel PG 3 oder höher) und ein Nachweis, dass das Gerät für die häusliche Pflege notwendig ist. Es ist ein ärztliches Rezept sowie ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Zuzahlung: 10 % des Preises, mindestens 5 €, maximal 25 € (Pflegekasse-Regelung). Mobile Bodenlifter können gemietet oder dauerhaft versorgt werden. Stationäre Deckenlifter gelten als Wohnraumanpassung und benötigen eine separate Genehmigung.
Beispiel
Herr D., PG 4, wird durch seine Frau allein gepflegt. Sie beantragt bei der Pflegekasse einen Bodenlifter. Nach Genehmigung liefert das Sanitätshaus das Gerät — die Pflegekasse zahlt, die Familie zahlt 25 € Zuzahlung.
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 1 SGB XI
Quellen