Pflegerollstuhl (Multifunktionsrollstuhl)
Auch: Multifunktionsrollstuhl · Liegefunktionsrollstuhl · Pflegestuhl
Aufwendiger Rollstuhl mit Liegefunktion und Pflegefunktionen. Hilfsmittelverzeichnis-GKV. Krankenkasse (§ 33 SGB V), MDK-Gutachten nötig.
Pflegerollstühle (auch Multifunktionsrollstühle) sind komplexere Rollstühle, die über normale manuelle Rollstühle hinausgehen — sie verfügen über Liegefunktion, Kopfstütze, Fußheber und weitere Anpassungsmöglichkeiten für stark pflegebedürftige Personen. Sie sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter Produktgruppe 18 gelistet und fallen in die Zuständigkeit der Krankenkasse (§ 33 SGB V), nicht der Pflegekasse. Wegen der hohen Kosten ist in der Regel ein MDK-Gutachten zur Genehmigung erforderlich. Ärztliches Rezept sowie ein Kostenvoranschlag des Sanitätshauses sind Pflicht. Die Versorgung erfolgt durch Sanitätsfachbetriebe mit entsprechender Zulassung.
Beispiel
Frau N., PG 5, ist dauerhaft bettlägerig und benötigt einen Pflegerollstuhl für den Transfer. Der Arzt stellt ein Rezept aus, der MDK begutachtet den Bedarf positiv. Die Krankenkasse genehmigt den Multifunktionsrollstuhl, Zuzahlung 10 €.
Rechtsgrundlage
§ 33 SGB V
Quellen