Wohnraumanpassung
Auch: Wohnumfeldverbesserung · Wohnungsumbau Pflegekasse · §40 Abs. 4 SGB XI
Bis 4.180 €/Maßnahme Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Rampen, Haltegriffe, barrierefreies Bad). Ab PG 1.
Pflegebedürftige ab PG 1 können einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme bei der Pflegekasse beantragen. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, erhöht sich der Gesamtzuschuss auf maximal 16.720 €. Förderfähige Maßnahmen sind z. B.: Einbau von Treppenliften oder Rampen, Badumbau (bodengleiche Dusche, Haltegriffe), Türverbreiterungen, Schwellenbeseitigung oder Umbau der Küche. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden — sonst droht Ablehnung. Kombinierbar mit KfW-Förderprogrammen (z. B. KfW 455).
Beispiel
Familie N. baut für ihre Mutter (PG 2) ein barrierefreies Bad ein: Kosten 8.000 €. Die Pflegekasse zahlt 4.180 €, die KfW fördert weitere 2.500 € — Eigenanteil: 1.320 €.
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 4 SGB XI
Quellen