Geld-Leistungen
20 Begriffe
Entlastungsbetrag
131 €/Monat für alle Pflegegrade (inkl. PG 1) für zugelassene Entlastungsangebote wie Betreuung oder Haushaltshilfe.
Entlastungsbetrag-Übertragung
Nicht genutzter Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann bis 30. Juni des Folgejahres übertragen und angespart werden.
Kombinationsleistung
Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich — anteilig nach § 38 SGB XI. Pflegegeld wird prozentual gekürzt.
Kurzzeitpflege
Stationäre Pflege für begrenzte Zeit, max. 8 Wochen/Jahr. Bis 1.854 €/Jahr ab PG 2. Kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden.
Pflege-Bahr
Staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung mit mindestens 5 €/Monat Förderung. Keine Gesundheitsprüfung möglich.
Pflegebedürftigkeit-Zeitgrenze
Anspruch auf Pflegeleistungen besteht nur bei voraussichtlichem Pflegebedarf von mindestens 6 Monaten (Dauerhaftigkeitskriterium). § 14 Abs. 1 SGB XI.
Pflegebox (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
Bis 42 €/Monat für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Ab PG 1, § 40 Abs. 2 SGB XI.
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige. PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €.
Pflegegeld im Krankenhaus
Pflegegeld läuft bei stationärem Krankenhausaufenthalt für max. 4 Wochen/Kalenderjahr weiter — danach wird es eingestellt.
Pflegegeld nach dem Tod
Pflegegeld endet mit dem Tod. Der Sterbemonat wird vollständig ausgezahlt — kein anteiliges Einbehalten des Restmonats.
Pflegekurse für Angehörige
Kostenlose Pflegekurse und Schulungen für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche — angeboten von Pflegekassen nach § 45 SGB XI.
Pflegesachleistungen
Bezahlung an ambulante Pflegedienste. PG 2: 761 €, PG 3: 1.432 €, PG 4: 1.778 €, PG 5: 2.200 €/Monat.
Pflegeunterstützungsgeld
10 Tage bezahlte Pflegeauszeit (Lohnersatz) für pflegende Angehörige bei akuter Pflegesituation. § 44a SGB XI.
Pflegezeitgesetz / Familienpflegezeit
Pflegende Angehörige können Arbeitszeit reduzieren oder pausieren: Pflegezeit bis 6 Monate, Familienpflegezeit bis 24 Monate — mit Sozialleistungen.
Stationäre Pflegeleistung
Pflegekassenzuschuss bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim. PG 2: 805 €, PG 3: 1.319 €, PG 4: 1.855 €, PG 5: 2.096 €.
Tagespflege-Leistungen
Leistungen für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Anspruch zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen ab PG 2.
Umwandlungsanspruch
Bis 40 % des nicht genutzten Sachleistungsbetrags kann in zusätzlichen Entlastungsbetrag umgewandelt werden. § 45a SGB XI.
Verhinderungspflege
Bis 1.685 €/Jahr wenn die pflegende Person ausfällt (Urlaub, Krankheit). Ab PG 2. Kann um bis zu 806 € aus Kurzzeitpflege aufgestockt werden.
Wohnraumanpassung
Bis 4.180 €/Maßnahme Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Rampen, Haltegriffe, barrierefreies Bad). Ab PG 1.
Zuschuss für Pflegehilfsmittel (nicht zum Verbrauch)
Einmalige Zuschüsse für technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator). Pflegekasse übernimmt Kosten abzüglich 10 % Zuzahlung (max 25 €).