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Pflegegeld im Krankenhaus

Auch: Pflegegeld Krankenhausaufenthalt · Pflegegeld stationär

Pflegegeld läuft bei stationärem Krankenhausaufenthalt für max. 4 Wochen/Kalenderjahr weiter — danach wird es eingestellt.

Gemäß § 34 SGB XI ruhen Pflegeleistungen grundsätzlich bei vollstationärer Krankenhausbehandlung. Eine wichtige Ausnahme: Das Pflegegeld wird für die ersten 4 Wochen (28 Tage) eines Krankenhausaufenthalts weiterhin zur Hälfte ausgezahlt — als Anerkennung für die pflegende Person, die weiterhin Kosten für die häusliche Pflege bereitstellt. Nach 28 Tagen wird das Pflegegeld vollständig eingestellt, bis die Person wieder entlassen wird. Diese Regelung gilt auch bei Reha-Aufenthalten. Bei mehreren Aufenthalten im Jahr läuft die 4-Wochen-Frist für jeden Aufenthalt separat, sofern zwischenzeitlich mindestens 28 Tage zu Hause verbracht wurden.

Beispiel

Herr K., PG 3 (599 €/Monat Pflegegeld), wird 6 Wochen ins Krankenhaus eingeliefert. Für die ersten 4 Wochen: halbes Pflegegeld = 299,50 €. Ab Woche 5 und 6: kein Pflegegeld.

Rechtsgrundlage

§ 34 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.