pflevum.de

Pflegegeld

Auch: Pflegegeld §37 · häusliches Pflegegeld

Monatliche Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige. PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €.

Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person zuhause von Angehörigen oder ehrenamtlich tätigen Personen gepflegt wird und keine Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) in Anspruch genommen werden. Es dient als Anerkennung der Pflegeleistung und kann frei verwendet werden. Die monatlichen Beträge ab 2025: PG 1: kein Anspruch, PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €. Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden (§ 38 SGB XI, Kombinationsleistung). Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche (alle 6 Monate bei PG 2/3, alle 3 Monate bei PG 4/5) absolvieren.

Beispiel

Frau K., PG 3, wird von ihrer Tochter zuhause gepflegt. Die Familie erhält 599 €/Monat Pflegegeld — kein Pflegedienst nötig. Alle 6 Monate kommt ein Pflegeberater zum Beratungsbesuch.

Rechtsgrundlage

§ 37 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.