Kombinationsleistung
Auch: Kombileistung · Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich — anteilig nach § 38 SGB XI. Pflegegeld wird prozentual gekürzt.
Wird der Sachleistungsanspruch nur teilweise durch einen Pflegedienst ausgeschöpft, erhält die pflegebedürftige Person den restlichen Anteil anteilig als Pflegegeld. Beispiel: Werden 50 % des Sachleistungsbudgets genutzt, besteht Anspruch auf 50 % des Pflegegeldes. Dadurch können Familien flexibel zwischen professioneller Pflege und Angehörigenpflege kombinieren. Die Abrechnung erfolgt monatlich — der Pflegedienst meldet den genutzten Sachleistungsanteil der Pflegekasse, der verbleibende Pflegegeldanteil wird dann ausgezahlt. PG 1 hat keinen Pflegegeldanspruch, daher ist die Kombinationsleistung erst ab PG 2 relevant.
Beispiel
Frau S., PG 3: Sachleistungsbudget 1.432 €/Monat. Der Pflegedienst nutzt 716 € (50 %). Dann erhält die Familie 50 % des Pflegegeldes: 299,50 € — zusammen 1.015,50 € Leistungen.
Rechtsgrundlage
§ 38 SGB XI
Quellen