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Kombinationsleistung

Auch: Kombileistung · Pflegegeld und Sachleistung kombinieren

Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich — anteilig nach § 38 SGB XI. Pflegegeld wird prozentual gekürzt.

Wird der Sachleistungsanspruch nur teilweise durch einen Pflegedienst ausgeschöpft, erhält die pflegebedürftige Person den restlichen Anteil anteilig als Pflegegeld. Beispiel: Werden 50 % des Sachleistungsbudgets genutzt, besteht Anspruch auf 50 % des Pflegegeldes. Dadurch können Familien flexibel zwischen professioneller Pflege und Angehörigenpflege kombinieren. Die Abrechnung erfolgt monatlich — der Pflegedienst meldet den genutzten Sachleistungsanteil der Pflegekasse, der verbleibende Pflegegeldanteil wird dann ausgezahlt. PG 1 hat keinen Pflegegeldanspruch, daher ist die Kombinationsleistung erst ab PG 2 relevant.

Beispiel

Frau S., PG 3: Sachleistungsbudget 1.432 €/Monat. Der Pflegedienst nutzt 716 € (50 %). Dann erhält die Familie 50 % des Pflegegeldes: 299,50 € — zusammen 1.015,50 € Leistungen.

Rechtsgrundlage

§ 38 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.