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Umwandlungsanspruch

Auch: Sachleistung in Entlastungsbetrag umwandeln · §45a SGB XI

Bis 40 % des nicht genutzten Sachleistungsbetrags kann in zusätzlichen Entlastungsbetrag umgewandelt werden. § 45a SGB XI.

Wer seinen Sachleistungsanspruch (§ 36 SGB XI) nicht vollständig nutzt, kann bis zu 40 % des ungenutzten Betrags in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag umwandeln. Dieser kann dann — wie der reguläre Entlastungsbetrag — für zugelassene Entlastungsleistungen (haushaltsnahe Dienste, Betreuungsangebote) eingesetzt werden. Damit wird das Leistungsspektrum im häuslichen Bereich erheblich erweitert. Voraussetzung: Der umzuwandelnde Betrag darf nicht bereits durch Pflegegeld oder Tagespflege belegt sein. Der Antrag auf Umwandlung ist bei der Pflegekasse zu stellen. Achtung: Dieser Anspruch ist nicht in allen Bundesländern gleich bekannt und wird häufig nicht proaktiv kommuniziert.

Beispiel

Frau H., PG 3, Sachleistungsbetrag 1.432 €, nutzt davon nur 600 € durch den Pflegedienst. Verbleibend: 832 €. 40 % davon = 332 € → zusätzlicher Entlastungsbetrag on top der regulären 131 €/Monat.

Rechtsgrundlage

§ 45a SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.