Entlastungsbetrag
Auch: Entlastungsleistungen · §45b-Betrag · 131-Euro-Betrag
131 €/Monat für alle Pflegegrade (inkl. PG 1) für zugelassene Entlastungsangebote wie Betreuung oder Haushaltshilfe.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €/Monat steht allen Pflegebedürftigen ab PG 1 zu — als einzige Leistung auch bei PG 1. Er kann ausschließlich für Leistungen von zugelassenen Angeboten zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden: z. B. Betreuungsdienste, Alltagsbegleiter, haushaltsnahe Dienstleistungen über zugelassene Anbieter sowie niedrigschwellige Betreuungsangebote. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und übertragen werden. In einigen Bundesländern gibt es erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung für tatsächlich erbrachte Leistungen.
Beispiel
Frau T., PG 1, nutzt einen Betreuungsdienst für 2 Stunden/Woche à 18 €. Monatlich: ~72 €. Sie überträgt den Rest (59 €) ins nächste Jahr — nach 6 Monaten hat sie ein Guthaben von ~354 € für einen Haushaltsservice.
Rechtsgrundlage
§ 45b SGB XI
Quellen