Pflegeunterstützungsgeld
Auch: Pflegeunterstützungsgeld §44a SGB XI · 10 Tage Pflegeauszeit · Familienpflegezeitgesetz
10 Tage bezahlte Pflegeauszeit (Lohnersatz) für pflegende Angehörige bei akuter Pflegesituation. § 44a SGB XI.
Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen. Es wird für bis zu 10 Arbeitstage pro Pflegesituation (nicht pro Jahr) gezahlt und beträgt ca. 90 % des entfallenden Nettolohns. Der Anspruch besteht nur, wenn der nahe Angehörige eine akute Pflegesituation hat oder kurzfristig pflegebedürftig wird. Arbeitgeber müssen rechtzeitig informiert werden. Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gezahlt — Antrag direkt dort stellen. Abzugrenzen ist die längere Pflegezeit (bis 6 Monate, unpaid) und die Familienpflegezeit (bis 24 Monate, zinslos gefördert).
Beispiel
Frau D. muss plötzlich ihre Mutter (neu PG 3) versorgen. Sie nimmt 7 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld: Nettolohn 1.800 €/Monat → ~90 % von 7/22 Tagen ≈ 515 € Erstattung von der Pflegekasse.
Rechtsgrundlage
§ 44a SGB XI
Quellen