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Pflege-Bahr

Auch: staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung · §110 SGB XI Förderung

Staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung mit mindestens 5 €/Monat Förderung. Keine Gesundheitsprüfung möglich.

Pflege-Bahr (benannt nach Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr) ist eine staatlich geförderte freiwillige Pflegezusatzversicherung. Versicherungsnehmer erhalten 5 €/Monat staatliche Förderung, wenn sie selbst mindestens 10 €/Monat einzahlen. Die Besonderheit: Es darf keine Risikoprüfung des Gesundheitszustands durchgeführt werden — jede Person ab 18 Jahren kann sich versichern, auch mit Vorerkrankungen. Allerdings gilt oft eine Wartezeit von 5 Jahren. Die gesetzliche Grundlage wurde von § 127 SGB XI in die aktuelle Fassung unter § 110 SGB XI überführt. Trotz der niedrigen Förderung gilt Pflege-Bahr als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, da die Pflegeversicherung nicht alle Kosten deckt.

Beispiel

Herr W., 55, schließt eine Pflege-Bahr-Police ab: 25 €/Monat eigener Beitrag + 5 € Förderung = 30 € Gesamtbeitrag. Im Leistungsfall (PG 3) zahlt die Police 600 €/Monat zusätzlich zur Pflegekasse.

Rechtsgrundlage

§ 110 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

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