Pflegebox (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
Auch: Pflegehilfsmittelbox · Verbrauchspflegehilfsmittel · §40-Box
Bis 42 €/Monat für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Ab PG 1, § 40 Abs. 2 SGB XI.
Pflegebedürftige ab PG 1 haben Anspruch auf Verbrauchspflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 42 €/Monat. Diese werden kostenlos geliefert oder auf Antrag erstattet. Dazu zählen: Einmalhandschuhe, Schutzkittel, Mundschutz, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sowie saugende Bettschutzeinlagen. Viele Pflegekassen kooperieren mit Lieferanten (z. B. Pflegebox-Anbieter), die monatlich automatisch liefern. Die Pflegebox kann online oder telefonisch bei der Pflegekasse oder direkt bei zugelassenen Anbietern bestellt werden. Nicht genutzte Beträge verfallen und können nicht übertragen werden.
Beispiel
Familie R. bestellt monatlich eine Pflegebox für ihre Mutter (PG 2): 100 Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen — Gesamtwert 38 €. Die Pflegekasse übernimmt alles bis 42 €.
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Quellen