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Hausnotruf

Auch: Hausnotrufsystem · Notrufknopf · Pflegeruf

24h-Notrufknopf für Pflegebedürftige. Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse ab PG 1. Grundgebühr + Verbindung zur Zentrale. § 40 Abs. 5 SGB XI

Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 5 SGB XI (technische Hilfen) und besteht aus einem Gerät mit Notrufknopf (oft als Armband oder Anhänger) und einem 24h-Servicecenter. Bei Betätigung wird die Notrufzentrale kontaktiert, die Hilfe organisiert. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Grundgerät und Verbindung pauschal, sofern ein Pflegegrad vorliegt und die pflegebedürftige Person allein oder für Zeiträume ohne direkte Betreuung lebt. Anbieter wie DRK, Malteser, ASB oder kommerzielle Dienste bieten Hausnotruf an. Der Antrag wird direkt beim Anbieter gestellt, der mit der Pflegekasse abrechnet. Zusatzleistungen (Schlüsseldienst, mobile Reaktion) können Eigenkosten verursachen.

Beispiel

Herr F., 82 Jahre, PG 2, lebt allein. Er beantragt Hausnotruf beim DRK. Die Pflegekasse übernimmt die laufenden Kosten. Herr F. trägt den Knopf am Handgelenk — im Sturz-Fall wird automatisch die Zentrale alarmiert.

Rechtsgrundlage

§ 40 Abs. 5 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.