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Medizinischer Dienst Bund (MDS)

Auch: MDS · Medizinischer Dienst Bund · MD Bund

Dachorganisation der 15 MD-Landesgesellschaften. Koordiniert Begutachtungsrichtlinien und Qualitätsprüfungen bundesweit. § 275 ff. SGB V

Der Medizinische Dienst Bund (MDS) ist die gemeinsame Einrichtung der 15 Medizinischen Dienste der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Er koordiniert und standardisiert die Begutachtungsrichtlinien, die alle MD-Landesgesellschaften bei der Pflegegrad-Begutachtung (NBA) anwenden müssen. Darüber hinaus ist der MDS für die Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen bundesweit zuständig. Die eigentliche Begutachtung vor Ort erfolgt durch die jeweilige MD-Landesgesellschaft (z. B. MD West, MD Bayern). Privatversicherte werden nicht durch den MD, sondern durch MEDICPROOF begutachtet.

Beispiel

Der MDS veröffentlicht regelmäßig aktualisierte NBA-Begutachtungsrichtlinien, die für alle 15 MD-Landesgesellschaften verbindlich sind. Damit soll bundesweit eine einheitliche Pflegegrad-Einstufung sichergestellt werden.

Rechtsgrundlage

§§ 275 ff. SGB V, § 53a SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

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