Private Pflegeversicherung
Auch: PKV-Pflegeversicherung · PPV · private Pflege-Pflichtversicherung
Pflicht-Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte. Kein Sozialversicherungs-, sondern Versicherungsvertragsverhältnis. Gleiche Mindestleistungen wie SGB XI. § 23 SGB XI
Wer privat krankenversichert ist, ist verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen (§ 23 SGB XI). Der Vertrag wird mit dem jeweiligen privaten Krankenversicherungsunternehmen geschlossen; es handelt sich nicht um ein Sozialversicherungs-, sondern um ein privatrechtliches Versicherungsverhältnis. Inhaltlich sind die privaten Pflegeversicherer gesetzlich verpflichtet, mindestens dieselben Leistungsansprüche zu gewähren wie die soziale Pflegeversicherung nach SGB XI. Begutachtung erfolgt durch MEDICPROOF (nicht den MD). Die Pflegeberatung für Privatversicherte übernimmt Compass Private Pflegeberatung GmbH kostenlos.
Beispiel
Herr S. ist privat bei der DKV versichert. Nach Pflegebedarf wendet er sich direkt an seine PKV — nicht an die Pflegekasse. Die Begutachtung führt MEDICPROOF durch, die Beratung übernimmt Compass.
Rechtsgrundlage
§ 23 SGB XI