Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Auch: Pflegeberatung · Pflegeberater Pflegekasse · Case Management Pflege
Kostenloser Anspruch auf individuelle Pflegeberatung bei der Pflegekasse ab Antragstellung. Pflegeberater erstellt Versorgungsplan. § 7a SGB XI
Seit 2009 hat jede Person, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt oder erhält, nach § 7a SGB XI Anspruch auf kostenlose, individuelle Beratung durch einen Pflegeberater der Pflegekasse. Die Beratung umfasst: Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, Koordination aller erforderlichen Hilfs- und Unterstützungsleistungen sowie Begleitung bei der Leistungsinanspruchnahme. Die Beratung kann telefonisch, per Video oder in einem Pflegestützpunkt stattfinden; ein Hausbesuch ist auf Wunsch möglich. Privatversicherte erhalten diese Beratung über Compass Private Pflegeberatung.
Beispiel
Familie B. stellt den Pflegegrad-Antrag für ihren Vater. Sie fordern aktiv bei der Pflegekasse einen Pflegeberater an. Dieser erklärt alle Leistungsoptionen, hilft beim Antrag auf Verhinderungspflege und empfiehlt einen ambulanten Dienst.
Rechtsgrundlage
§ 7a SGB XI
Quellen