Pflegestützpunkt
Auch: Pflegestützpunkte · Beratungsstelle Pflege
Neutrale, niederschwellige Beratungsstelle von Bundesländern, Kommunen und Pflegekassen. Kostenlose Pflegeberatung für alle. § 7c SGB XI
Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Anlaufstellen für alle Fragen rund um Pflege, Betreuung und Unterstützung. Sie werden gemeinsam von Pflegekassen, Trägern der Sozialhilfe und weiteren Stellen getragen und von den Bundesländern eingerichtet (§ 7c SGB XI). Das Angebot ist kostenlos und unabhängig von der Kassenart. Neben der reinen Information koordinieren Pflegestützpunkte auch Hilfen aus unterschiedlichen Bereichen (Pflege, Wohnen, soziale Dienste). Beraterinnen und Berater sind i. d. R. Pflegefachkräfte oder Sozialarbeiter. Einige Bundesländer haben flächendeckende Netze, andere haben alternative Strukturen (z. B. kommunale Pflegeberatungsstellen).
Beispiel
Familie K. weiß nach dem Klinikentlassgespräch nicht, wie es weitergeht. Sie sucht den nächstgelegenen Pflegestützpunkt auf — ohne Termin, ohne Kosten. Eine Pflegeberaterin erklärt die Leistungsoptionen und hilft beim Antrag auf Kurzzeitpflege.
Rechtsgrundlage
§ 7c SGB XI