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Pflegegrad bei mehreren Personen im Haushalt

Auch: Pflegegrad Ehepaar · Mehrpersonenhaushalt Pflegegrad · zwei Pflegebedürftige

Jede pflegebedürftige Person erhält einen eigenen Pflegegrad. Der Haushalt wird nicht gemeinsam eingestuft.

Pflegegrade sind personenbezogen — jede pflegebedürftige Person im Haushalt wird individuell begutachtet und erhält einen eigenen Bescheid. Leben zwei Pflegebedürftige zusammen (z. B. ein Ehepaar), werden beide separat begutachtet und erhalten jeweils eigene Pflegegeld- und Sachleistungsansprüche. Die Leistungen dürfen nicht addiert oder übertragen werden. Jede Person kann separat ambulante Dienste in Anspruch nehmen. Bei pflegenden Angehörigen, die mehrere Personen im Haushalt pflegen, zählt die Gesamtbelastung nicht automatisch als erhöhter Pflegegrad für eine der gepflegten Personen.

Beispiel

Ehepaar M.: Er hat PG 3, sie PG 2. Sie erhalten Pflegegeld 599 € + 347 € = 946 €/Monat zusammen — aber als zwei separate Bescheide und zwei getrennte Pflegekassen-Konten.

Rechtsgrundlage

§ 15 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.