Pflegegrad bei mehreren Personen im Haushalt
Auch: Pflegegrad Ehepaar · Mehrpersonenhaushalt Pflegegrad · zwei Pflegebedürftige
Jede pflegebedürftige Person erhält einen eigenen Pflegegrad. Der Haushalt wird nicht gemeinsam eingestuft.
Pflegegrade sind personenbezogen — jede pflegebedürftige Person im Haushalt wird individuell begutachtet und erhält einen eigenen Bescheid. Leben zwei Pflegebedürftige zusammen (z. B. ein Ehepaar), werden beide separat begutachtet und erhalten jeweils eigene Pflegegeld- und Sachleistungsansprüche. Die Leistungen dürfen nicht addiert oder übertragen werden. Jede Person kann separat ambulante Dienste in Anspruch nehmen. Bei pflegenden Angehörigen, die mehrere Personen im Haushalt pflegen, zählt die Gesamtbelastung nicht automatisch als erhöhter Pflegegrad für eine der gepflegten Personen.
Beispiel
Ehepaar M.: Er hat PG 3, sie PG 2. Sie erhalten Pflegegeld 599 € + 347 € = 946 €/Monat zusammen — aber als zwei separate Bescheide und zwei getrennte Pflegekassen-Konten.
Rechtsgrundlage
§ 15 SGB XI
Quellen