Schwerbehindertenausweis
Auch: GdB-Feststellung · Grad der Behinderung · SchwbAusweis · Versorgungsamt
GdB-Feststellung beim Versorgungsamt. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert. Ermöglicht Steuerfreibeträge und Nachteilsausgleiche. SGB IX
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt auf Antrag ausgestellt und dokumentiert den Grad der Behinderung (GdB) einer Person. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und hat Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche: erhöhter Steuerfreibetrag (bis 7.400 € je nach GdB), vergünstigte Nutzung von Verkehrsmitteln, besonderer Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub, Frühverrentung. Der GdB wird unabhängig vom Pflegegrad festgestellt — ein hoher Pflegegrad kann aber ein Indiz für einen hohen GdB sein. Grundlage ist das SGB IX.
Beispiel
Frau G. hat Pflegegrad 3 und beantragt beim Versorgungsamt die GdB-Feststellung. Sie erhält GdB 70 — damit steht ihr ein Steuerfreibetrag von 2.890 € sowie ein ermäßigtes ÖPNV-Ticket zu.
Rechtsgrundlage
§§ 152 ff. SGB IX