Rechtliches
14 Begriffe
Betreuungsgericht
Zuständiges Gericht am Amtsgericht für Betreuungsverfahren. Bestellt, kontrolliert und entlässt gesetzliche Betreuer.
Betreuungsverfügung
Bestimmung, wer im Bedarfsfall als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Vom Betreuungsgericht zu beachten. § 1816 BGB
Elternpflege und Erbrecht (§ 2057a BGB)
Wer Eltern gepflegt hat, kann beim Erbe eine Ausgleichung der Pflegeleistungen verlangen. § 2057a BGB schützt pflegende Kinder.
Familienpflegezeit
Bis zu 24 Monate Teilzeit-Freistellung (mind. 15 h/Woche) zur Pflege. Bei Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitenden. § 2 FPfZG
Gesetzliche Betreuung
Gerichtlich bestellter Betreuer für Bereiche, in denen jemand sich nicht mehr selbst helfen kann. Eingriff in Selbstbestimmung — letztes Mittel. § 1814 ff. BGB
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Bis zu 10 Arbeitstage bezahlte Freistellung bei plötzlichem Pflegefall. Pflegeunterstützungsgeld ersetzt den Lohnausfall. § 2 PflegeZG + § 44a SGB XI
Patientenverfügung
Schriftliche Anordnung zu medizinischen Maßnahmen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Bindend für Ärzte nach § 1827 BGB.
Patientenvertretung / Patientenanwalt
Unterstützung bei Konflikten mit Pflegeheim, Krankenhaus oder Pflegekasse. UPD (Unabhängige Patientenberatung) bietet kostenlose Beratung.
Pflegeberatungs-Anspruch (§ 7a SGB XI)
Jede versicherte Person hat Anspruch auf kostenlose individuelle Pflegeberatung bei ihrer Pflegekasse nach § 7a SGB XI.
Pflegezeit
Bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung vom Beruf zur häuslichen Pflege. Nur bei Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden. § 3 PflegeZG
Pflichtberatung (Pflegegeld)
Pflegegeld-Bezieher müssen regelmäßig Beratungsbesuche nachweisen: PG 2/3 halbjährlich, PG 4/5 vierteljährlich. § 37 Abs. 3 SGB XI
Schwerbehindertenausweis
GdB-Feststellung beim Versorgungsamt. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert. Ermöglicht Steuerfreibeträge und Nachteilsausgleiche. SGB IX
Taschengeld im Pflegeheim
Pflegebedürftige im Heim haben bei Sozialhilfebezug Anspruch auf einen Barbetrag (Taschengeld) von mind. 130 €/Monat. § 27b SGB XII
Vorsorgevollmacht
Schriftliche Vollmacht an eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäftsunfähigkeit. Formlos gültig, notarielle Beglaubigung empfohlen. § 1814 BGB