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Patientenverfügung

Auch: Patienten-Verfügung · Behandlungsverfügung

Schriftliche Anordnung zu medizinischen Maßnahmen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Bindend für Ärzte nach § 1827 BGB.

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen bei Einwilligungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie ist bindend für Ärzte und Betreuer, sofern sie auf die konkrete Situation zutrifft. Die Verfügung muss eigenhändig unterschrieben sein; eine notarielle Beurkundung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Inhalte können sein: Reanimationsmaßnahmen, künstliche Ernährung, Beatmung, Schmerzmittelgabe und Sterbensbegleitung. Sie sollte regelmäßig aktualisiert und mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Grundlage ist § 1827 BGB.

Beispiel

Frau B. verfasst eine Patientenverfügung und legt fest, dass bei unheilbarer Erkrankung im Endstadium keine lebenserhaltenden Maßnahmen einzuleiten sind. Als sie ins Koma fällt, ist die Verfügung für das Ärzteteam bindend.

Rechtsgrundlage

§ 1827 BGB

Quellen

Verwandte Begriffe

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