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Patientenvertretung / Patientenanwalt

Auch: Patientenanwalt · Patientenombudsmann · UPD

Unterstützung bei Konflikten mit Pflegeheim, Krankenhaus oder Pflegekasse. UPD (Unabhängige Patientenberatung) bietet kostenlose Beratung.

Patientenvertreter helfen, wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen Probleme mit Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Pflegekassen haben. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet bundesweit kostenlose, neutrale Beratung zu Rechten als Patient oder Pflegebedürftiger. Daneben gibt es regionale Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in Krankenhäusern sowie Ombudsleute der Pflegekassen. Bei schwerwiegenden Beschwerden über Pflegeheime ist der Medizinische Dienst (MD) oder die zuständige Heimaufsicht zu kontaktieren. Die Beratung durch die UPD ist gesetzlich geregelt und kostenfrei.

Beispiel

Die Familie von Herrn T. vermutet Mängel in der Pflege seines Heims. Sie wendet sich an die UPD, erhält kostenlose Rechtsberatung und erfährt, wie sie eine Beschwerde bei der Heimaufsicht einreichen können.

Rechtsgrundlage

§ 65b SGB V (UPD-Förderung)

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.