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Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Auch: Pflegeunterstützungsgeld · 10-Tage-Regelung · akute Pflegesituation Freistellung

Bis zu 10 Arbeitstage bezahlte Freistellung bei plötzlichem Pflegefall. Pflegeunterstützungsgeld ersetzt den Lohnausfall. § 2 PflegeZG + § 44a SGB XI

Bei einem plötzlichen Pflegefall können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die unmittelbare Pflege zu organisieren oder sicherzustellen (§ 2 PflegeZG). Für diese Zeit besteht ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen (§ 44a SGB XI). Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Die Freistellung gilt ohne Mindestzahl an Mitarbeitern im Betrieb — sie steht allen Beschäftigten zu. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben oder ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit vorgelegt werden.

Beispiel

Herr L.s Mutter wird plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert und benötigt danach sofortige häusliche Pflege. Er meldet sich für 5 Arbeitstage arbeitsunfähig wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und beantragt Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse seiner Mutter.

Rechtsgrundlage

§ 2 PflegeZG, § 44a SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.