Sozialdienst (Krankenhaus)
Auch: Klinik-Sozialdienst · Krankenhaus-Sozialdienst · Entlassungsmanagement
Im Krankenhaus tätige Sozialarbeiter helfen bei Pflegegrad-Antrag, Entlassplanung und Kurzzeitpflege direkt nach Klinik-Aufenthalt (Eilantrag).
Der Sozialdienst im Krankenhaus ist eine wichtige Anlaufstelle, wenn ein Pflegegrad-Antrag erstmals gestellt oder eine Höherstufung angestoßen werden soll. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter koordinieren das Entlassungsmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V), beraten zu Pflegegrad-Antrag, Kurzzeitpflege, Reha-Maßnahmen und ambulanter Versorgung nach Entlassung. Bei einem erstmaligen Pflegebedarf nach einem Klinikaufenthalt empfiehlt sich ein Eilantrag über den Sozialdienst, da ab Antragseingang die Leistungen rückwirkend gelten. Der Kontakt zum Sozialdienst sollte frühzeitig im Klinikaufenthalt erfolgen.
Beispiel
Herr F. wird nach einem Oberschenkelhalsbruch operiert. Der Krankenhaussozialdienst spricht ihn bereits am zweiten Tag an, stellt gemeinsam mit ihm den Pflegegrad-Antrag und organisiert einen Kurzzeitpflege-Platz für die Zeit nach der Entlassung.
Rechtsgrundlage
§ 39 Abs. 1a SGB V
Quellen