24h-Pflege (Live-In-Pflege)
Auch: Live-In-Pflege · Haushälterin Pflege · osteuropäische Pflegekraft · Betreuungskraft 24h
Betreuungskraft lebt dauerhaft im Haushalt — meist über Entsendung aus Osteuropa. Komplexes Rechtsverhältnis: Entsendung vs. Selbstständigkeit.
Bei der 24h-Pflege (Live-In-Pflege) lebt eine Betreuungsperson dauerhaft im Haushalt der pflegebedürftigen Person. In Deutschland wird dies überwiegend durch die Entsendung von Arbeitskräften aus EU-Ländern (insbesondere Polen, Rumänien, Bulgarien) über Vermittlungsagenturen organisiert. Die Entsendekraft ist dabei beim ausländischen Arbeitgeber sozialversichert und wird vorübergehend nach Deutschland entsandt. Alternativ arbeiten manche Kräfte als formal Selbstständige — dies ist jedoch rechtlich riskant und kann als Scheinselbstständigkeit gewertet werden. Die Pflegekasse übernimmt keine Kosten direkt für 24h-Pflege, jedoch können Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert werden. Kosten: typisch 2.000–3.500 €/Monat je nach Agentur und Land. Bei vollständiger Pflege müssen Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach deutschem Arbeitszeitgesetz beachtet werden — auch bei entsandten Kräften.
Beispiel
Familie H. engagiert über eine polnische Agentur eine Betreuungskraft für ihren Vater (PG 4). Kosten: 2.800 €/Monat. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld 800 € — Eigenanteil 2.000 €. Die Kraft ist bei der polnischen Agentur sozialversichert (Entsendung).
Rechtsgrundlage
§ 36, § 37 SGB XI; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG); § 7 SGB IV (Scheinselbstständigkeit)