Pflegeformen
12 Begriffe
24h-Pflege (Live-In-Pflege)
Betreuungskraft lebt dauerhaft im Haushalt — meist über Entsendung aus Osteuropa. Komplexes Rechtsverhältnis: Entsendung vs. Selbstständigkeit.
Ambulant betreute Wohngruppe
Pflege-WG mit 2+ Pflegebedürftigen und gemeinsamem ambulantem Dienst. Zusätzlicher Wohngruppenzuschlag 220 €/Person/Monat. § 38a SGB XI.
Ambulanter Pflegedienst
Zugelassener Pflegedienst erbringt Pflegeleistungen zuhause. Abrechnung über Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse. § 36 SGB XI.
Betreutes Wohnen
Eigene Wohnung mit optionalen Service-Angeboten — KEINE Pflegeform nach SGB XI. Finanzierung über Miet- und Servicevertrag, nicht über Pflegekasse.
Häusliche Pflege
Pflege zuhause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Pflegekasse zahlt Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. § 36 SGB XI.
Kurzzeitpflege
Vollstationäre Pflege für begrenzte Zeit — z. B. nach Krankenhaus oder bei Urlaub von Angehörigen. Bis 1.854 €/Jahr (§ 42 SGB XI) + ggf. Verhinderungspflegebudget.
Nachtpflege
Spiegelbild zur Tagespflege: nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut, tagsüber zuhause. Gleiches Budget wie Tagespflege. § 41 SGB XI.
Palliativpflege
Spezialisierte Pflege bei lebensverkürzenden Erkrankungen — lindert Symptome, unterstützt Lebensqualität. Meist parallel zu anderen Pflegeformen.
Stationäres Hospiz
Stationäre Sterbebegleitung bei nicht heilbaren Erkrankungen. Finanzierung: Kranken- + Pflegekasse gemeinsam. § 39a Abs. 1 SGB V.
Tagespflege
Tagsüber in einer Einrichtung betreut, abends und nachts zuhause. Eigenständiges Budget zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen. § 41 SGB XI.
Verhinderungspflege
Vertretung wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist — durch andere Angehörige oder professionelle Dienste. Bis 1.685 €/Jahr. § 39 SGB XI.
Vollstationäre Pflege
Dauerhafter Einzug in ein Pflegeheim. Pflegekasse zahlt pauschalen Leistungsbetrag — Eigenanteil (EEE) trägt die pflegebedürftige Person. § 43 SGB XI.