Ambulant betreute Wohngruppe
Auch: Pflege-WG · Demenz-WG · ambulante Wohngruppe
Pflege-WG mit 2+ Pflegebedürftigen und gemeinsamem ambulantem Dienst. Zusätzlicher Wohngruppenzuschlag 220 €/Person/Monat. § 38a SGB XI.
Ambulant betreute Wohngruppen nach § 38a SGB XI sind gemeinschaftliche Wohnformen, in denen mindestens zwei pflegebedürftige Personen zusammenleben und gemeinsam ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Jede Person erhält zusätzlich zu ihren regulären Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen) einen Wohngruppenzuschlag von 220 €/Monat (2025). Voraussetzungen: Die Gruppe muss selbstorganisiert sein (keine vollstationäre Einrichtung), einen gemeinsamen ambulanten Pflegedienst nutzen und eine Präsenz- oder Alltagsbegleitungskraft vorhalten. Der Wohngruppenzuschlag ist insbesondere für Demenzpatienten attraktiv, die in einer Gemeinschaft besser versorgt werden können als alleine. Einmalig kann zudem ein Gründungszuschuss von bis zu 2.500 €/Person (max. 10.000 €/Gruppe) beantragt werden.
Beispiel
Vier Personen mit PG 3–4 gründen eine Demenz-WG. Jede erhält neben Pflegegeld und Sachleistungen 220 €/Monat Wohngruppenzuschlag. Ein ambulanter Dienst übernimmt die tägliche Pflege — günstiger als ein Pflegeheim und persönlicher.
Rechtsgrundlage
§ 38a SGB XI
Quellen