Häusliche Pflege
Auch: Pflege zuhause · informelle Pflege · Angehörigenpflege
Pflege zuhause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Pflegekasse zahlt Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. § 36 SGB XI.
Häusliche Pflege bezeichnet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer eigenen Wohnung durch Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Personen ohne professionelle Ausbildungspflicht. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall Pflegegeld nach § 37 SGB XI, das die pflegebedürftige Person frei einsetzen und als Anerkennung an die Pflegeperson weitergeben kann. Ab PG 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € monatlich (Werte 2025). Häusliche Pflege ist die häufigste Pflegeform in Deutschland — über 80 % aller Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Voraussetzung ist eine häusliche Umgebung, die eine sichere Pflege erlaubt, ggf. mit Wohnraumanpassungen (Zuschuss bis 4.000 €/Maßnahme).
Beispiel
Frau S., 79, hat PG 3. Ihre Tochter übernimmt Körperpflege, Medikamentengabe und Mahlzeiten. Die Pflegekasse zahlt 599 €/Monat Pflegegeld direkt an Frau S., die es als Dankeschön an ihre Tochter weitergibt.
Rechtsgrundlage
§ 36 SGB XI, § 37 SGB XI