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Häusliche Pflege

Auch: Pflege zuhause · informelle Pflege · Angehörigenpflege

Pflege zuhause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Pflegekasse zahlt Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. § 36 SGB XI.

Häusliche Pflege bezeichnet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer eigenen Wohnung durch Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Personen ohne professionelle Ausbildungspflicht. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall Pflegegeld nach § 37 SGB XI, das die pflegebedürftige Person frei einsetzen und als Anerkennung an die Pflegeperson weitergeben kann. Ab PG 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € monatlich (Werte 2025). Häusliche Pflege ist die häufigste Pflegeform in Deutschland — über 80 % aller Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Voraussetzung ist eine häusliche Umgebung, die eine sichere Pflege erlaubt, ggf. mit Wohnraumanpassungen (Zuschuss bis 4.000 €/Maßnahme).

Beispiel

Frau S., 79, hat PG 3. Ihre Tochter übernimmt Körperpflege, Medikamentengabe und Mahlzeiten. Die Pflegekasse zahlt 599 €/Monat Pflegegeld direkt an Frau S., die es als Dankeschön an ihre Tochter weitergibt.

Rechtsgrundlage

§ 36 SGB XI, § 37 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.