Tagespflege
Auch: teilstationäre Tagespflege · Tagesbetreuung
Tagsüber in einer Einrichtung betreut, abends und nachts zuhause. Eigenständiges Budget zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen. § 41 SGB XI.
Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeform: Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer zugelassenen Tagespflegeeinrichtung und kehrt abends in die eigene Wohnung zurück. Häufig wird ein Fahrdienst gestellt. Die Tagespflege hat ein eigenes Leistungsbudget nach § 41 SGB XI, das nicht auf Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen angerechnet wird: PG 2 = 761 €, PG 3 = 1.497 €, PG 4 = 1.859 €, PG 5 = 2.095 € monatlich. Damit können Tagespflege und häusliche Pflege kombiniert werden, ohne dass sich die Leistungen gegenseitig kürzen. Tagespflege eignet sich besonders zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur sozialen Aktivierung von Pflegebedürftigen.
Beispiel
Frau K., PG 3, geht dreimal wöchentlich in die Tagespflege. Ihre Tochter kann so weiterarbeiten. Die Tagespflege-Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab — das Pflegegeld (599 €) bleibt für die Tochter erhalten.
Rechtsgrundlage
§ 41 SGB XI
Quellen