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Stationäres Hospiz

Auch: Hospizpflege · Hospizeinrichtung · Sterbebegleitung stationär

Stationäre Sterbebegleitung bei nicht heilbaren Erkrankungen. Finanzierung: Kranken- + Pflegekasse gemeinsam. § 39a Abs. 1 SGB V.

Ein stationäres Hospiz ist eine eigenständige Einrichtung zur palliativen und psychosozialen Begleitung sterbender Menschen in der letzten Lebensphase. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege nach SGB XI erfolgt die Finanzierung über § 39a Abs. 1 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) in Kombination mit der Pflegekasse: Die Krankenkasse übernimmt mindestens 95 % der zuschussfähigen Kosten, die Pflegekasse zahlt einen pauschalen Zuschuss (2025: ca. 17,36 €/Tag). Ein Eigenanteil ist nicht vorgesehen — Hospize werden zudem durch gemeinnützige Träger und Spendengelder unterstützt. Voraussetzung ist eine nicht heilbare, progrediente Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Eine Pflegeheimunterbringung ist keine Voraussetzung.

Beispiel

Frau N., 67, hat fortgeschrittenen Bauchspeicheldrüsenkrebs — kurative Behandlung ist nicht mehr möglich. Sie zieht in ein Hospiz. Die Krankenkasse übernimmt 95 % der Kosten, die Pflegekasse zahlt den täglichen Zuschuss — kein Eigenanteil für die Familie.

Rechtsgrundlage

§ 39a Abs. 1 SGB V

Quellen

Verwandte Begriffe

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