Palliativpflege
Auch: SAPV · Palliativversorgung · spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Spezialisierte Pflege bei lebensverkürzenden Erkrankungen — lindert Symptome, unterstützt Lebensqualität. Meist parallel zu anderen Pflegeformen.
Palliativpflege umfasst die spezialisierte Versorgung von Menschen mit schweren, nicht heilbaren Erkrankungen und begrenzter Lebenserwartung. Ziel ist nicht die Heilung, sondern die Linderung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen sowie die psychosoziale Unterstützung. Palliativpflege kann in verschiedenen Settings erfolgen: zuhause (SAPV — spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V), im Krankenhaus (Palliativstation) oder in einem Hospiz. Die SAPV wird durch Teams aus Ärzten und Pflegefachkräften erbracht und von der Krankenkasse finanziert. Palliativpflege ist keine Pflegeform nach SGB XI — sie läuft parallel zur bestehenden Pflegeform. Pflegebedürftige mit Pflegegrad können weiterhin Pflegeleistungen nach SGB XI in Anspruch nehmen.
Beispiel
Herr R., PG 4, hat Lungenkrebs im Endstadium. Er möchte zuhause sterben. Ein SAPV-Team besucht ihn täglich, regelt Schmerztherapie und Symptomkontrolle — finanziert von der Krankenkasse. Der ambulante Pflegedienst läuft weiterhin parallel.
Rechtsgrundlage
§ 37b SGB V (SAPV), § 39a SGB V (Hospiz)