Begutachtung bei Kindern
Auch: Pflegegrad Kind · Kinderpflegegrad · MDK-Begutachtung Kinder · Begutachtung unter 18
Eigene Begutachtungsrichtlinie für Kinder bis 18 Jahre. Vergleich mit altersgemäßer Entwicklung — nicht mit erwachsenen Pflegebedürftigen.
Für Kinder bis 18 Jahre gelten besondere Begutachtungsregeln: Die Selbstständigkeit wird immer im Vergleich zu einem altersgemäß entwickelten Kind bewertet, nicht zu einem gesunden Erwachsenen. Das bedeutet, dass auch kleine Kinder (z. B. unter 2 Jahren) grundsätzlich Pflegebedarf haben — entscheidend ist nur der Mehrbedarf gegenüber einem gleichaltrigen, gesunden Kind. Ein Kleinkind mit schwerer Behinderung wird also nicht wegen normaler Kleinkindpflege (Windeln, Füttern) eingestuft, sondern wegen des Mehraufwands durch die Behinderung. Die Begutachtungs-Richtlinien (BRi) enthalten eigene Tabellen und Maßstäbe für verschiedene Altersgruppen. Eltern sollten in der Vorbereitungsphase den Kinderarzt und Frühförderstellen einbeziehen.
Beispiel
Familie L. hat einen 4-jährigen Sohn mit schwerer Cerebralparese. Der MD-Gutachter vergleicht seine Mobilität nicht mit einem Erwachsenen, sondern mit einem gleichaltrigen gesunden Kind. Der Mehrbedarf ergibt 70 Punkte → PG 4.
Rechtsgrundlage
§ 15 SGB XI, § 18 SGB XI, BRi Kap. D