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Gutachter (MD)

Auch: MDK-Gutachter · Pflegegutachter · Begutachtungsperson

Person, die die Begutachtung beim Hausbesuch durchführt — meist Pflegefachkraft oder Arzt. Angestellt beim MD oder als Freiberufler beauftragt.

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes ist die Person, die den Hausbesuch zur Pflegegrad-Feststellung durchführt. In der Regel handelt es sich um examinierte Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger) oder Ärzte mit Zusatzqualifikation in der Pflegebegutachtung. Gutachter können fest beim MD angestellt oder als Freiberufler tätig sein. Sie sind zur Unparteilichkeit und zur Einhaltung der Begutachtungs-Richtlinien (BRi) verpflichtet. Die antragstellende Person hat das Recht, eine Vertrauensperson beim Termin dabeizuhaben. Ein Gutachter darf nicht gleichzeitig als behandelnder Arzt oder Pfleger der begutachteten Person tätig sein.

Beispiel

Frau H. begleitet ihre Mutter beim MDK-Termin und achtet darauf, wichtige Einschränkungen zu ergänzen, die die Mutter aus Scham verschweigt. Das ist ihr gutes Recht — und macht oft einen Unterschied von einem halben Pflegegrad.

Rechtsgrundlage

§ 18 SGB XI, § 275 SGB V

Quellen

Verwandte Begriffe

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