pflevum.de

Medizinischer Dienst (MD)

Auch: Medizinischer Dienst · MD Bund · MD der Krankenversicherung

Neuer Name seit 2021 (vorher MDK). Eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Begutachtet Pflegegrad-Anträge der GKV-Versicherten nach § 18 SGB XI.

Seit dem 1. Januar 2021 firmieren die bisherigen Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) als Medizinischer Dienst (MD) — eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht mehr organisatorisch an die Krankenkassen gebunden sind. Dies soll die Unabhängigkeit der Gutachter stärken. In Deutschland gibt es 15 regionale Medizinische Dienste sowie den Medizinischen Dienst Bund (MDS) als übergeordnete Koordinationsinstanz. Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades richtet sich nach § 18 SGB XI. Der MD bewertet die Selbstständigkeit in den sechs NBA-Modulen anhand der Begutachtungs-Richtlinien (BRi).

Beispiel

Herr M. stellt einen Pflegegrad-Antrag bei seiner Krankenkasse (= Pflegekasse). Diese beauftragt den zuständigen Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Der Gutachter kommt innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Hause.

Rechtsgrundlage

§ 18 SGB XI, MDK-Reformgesetz (MDKG) 2019

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.