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MDK

Auch: Medizinischer Dienst der Krankenkassen · Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Altbezeichnung bis 2020 für den heutigen Medizinischen Dienst (MD). Begutachtete Pflegegrad-Anträge nach § 18 SGB XI. Seit 2021 als eigenständige Körperschaft tätig.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) war bis Ende 2020 als Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen organisiert. Mit dem MDK-Reformgesetz (MDKG) vom 14. Dezember 2019 wurden die MDKs zum 1. Januar 2021 in eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt und in Medizinischer Dienst (MD) umbenannt. Der Begriff 'MDK' ist im Volksmund jedoch weiterhin stark verbreitet und wird oft synonym für MD verwendet. Gesetzliche Grundlage für die Begutachtungstätigkeit ist § 18 SGB XI (Feststellung der Pflegebedürftigkeit) sowie § 275 SGB V (Begutachtung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung).

Beispiel

Oma K. sagt immer noch 'der MDK kommt zum Besuch' — gemeint ist heute der MD. Für die Vorbereitung macht es keinen Unterschied: Pflegetagebuch führen, Arztberichte bereithalten und eine Vertrauensperson zum Termin einladen.

Rechtsgrundlage

§ 275 SGB V, § 18 SGB XI, MDK-Reformgesetz (MDKG) 2019

Quellen

Verwandte Begriffe

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